Freihalten der Hydranten von Eis und Schnee
Die Feuerwehr stellt bei Einsätzen im Winter immer wieder fest, dass ein großer Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind.
Hydranten liegen meist auf Gehwegen in Fahrbahnnähe und werden beim Schneeräumen nicht nur übersehen, sondern oft noch bis zu 1 m hoch mit Eis und Schnee zugedeckt. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann u.U. Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen.
Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Hausmeister möchten daran erinnern sein, unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freizuhalten.
Dies ist übrigens im Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch zweckwidrige Nutzung öffentlicher Straßen und Anlagen, Verunreinigungen, wildes Zelten, Betreten und Befahren von Eisflächen, Baden im Freien, zweckwidrige Benutzung von Abfallbehältern, Schneeüberhang und Eiszapfen, mangelnde Hausnummerierung, Tierhaltung, verwilderte Tauben, unbefugte Werbung, ruhestörenden Lärm, offene Feuer im Freien, störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen und Anpflanzungen in der Stadt Ellrich vom 01.04.2006 so vorgeschrieben.
Deshalb sollten Hauseigentümer und Hauswarte ihrer im Ordnungsbehördliche Verordnung , § 9, festgelegten Verpflichtung zur Freihaltung der Hydranten nachkommen.
Eventuell kann der Geschädigte Schadenersatz gegenüber dem zur Räumung Verpflichteten geltend machen.
Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem "H" für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.
Hier ist ein Hinweisschild für einen Hydranten abgebildet.
Der Hydrant befindet sich 8,4 m vor dem Schild und 1,1 m nach links.